Holzfeuerungskontrolle
Information Holzfeuerungskontrolle
Das Departement Bau Verkehr und Umwelt hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2008
über die liberalisierte Holzfeuerungskontrolle informiert. Die Gemeinden sind ab 2009
verpflichtet, sämtliche Betreiber von Holzfeuerungen < 70 kW aufzufordern, die Holz-
feuerungen periodisch alle zwei Jahre kontrollieren zulassen.
Die Weisung zur Kontrolle der Holzfeuerungen < 70 kW vom 10.12.2008 des Departe-
ment Bau Verkehr und Umwelt sind verbindlich.
Gemäss LRV darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind,
nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.
Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunst-
stoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt), Rest-
holz (Abschnitte von Schreinereien).
Das Kaminfegergeschäft Tischhauser kann diese Holz-Feuerungskontrollen ausführen.
Sämtliche im Betrieb tätigen Kaminfeger haben die Prüfung als Holz-Feuerungskontrolleur
mit Erfolg bestanden und sind im Kanton Aargau zur Holzfeuerungskontrolle zugelassen.
Holzfeuerungskontrolle Weisungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau
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