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Öl- und Gasfeuerungskontrolle Print E-mail

Saubere Feuerungen - Ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung (VSFK - www.feuerungskontrolle.ch )

Saubere Feuerungen sind ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Die Feuerungskontrolle ist ein Teil der Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 1. Dezember 1985.

Sie hat folgendens zum Ziel:

"Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor lästigen Luftverunreinigungen zu schützen" 

Die LRV verlangt im Artikel 13, dass alle Feuerungsanlagen im Zweijahresturnus kontrolliert werden müssen.

Innerhalb drei Monaten, jedoch spätestens nach einem Jahr seit der Inbetriebnahme der Heizung, führt der amtliche, produkteneutrale Feuerungskontrolleur eine Abnahmemessung durch. Dabei werden auch die Installationen und die Einstellungen überprüft. Die Abnahmekontrolle wird, zum Schutz des Feuerungsbesitzers während der Garantiezeit durchgeführt. Anschliessend erfolgt alle zwei Jahre eine Routinekontrolle.

Werden die Grenzwerte nicht mehr eingehalten, berät Sie Ihr Feuerungskontrolleur, ob die Anlage einreguliert werden kann oder ob sie ersetzt werden muss. Er orientiert Sie über die Sanierungsfristen, die sich über mehrere Jahre erstrecken können. Die Überprüfung der einregulierten Werte erfolgt anlässlich der nächsten Routinekontrolle. Somit werden in der Regel keine Nachkontrollen durchgeführt (Stichprobenkonzept). 

 

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