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Feuerungskontrolle Print E-mail

Amtliche Feuerungskontrolle im Auftrag der Gemeinde

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 1992  werden Öl- und Gasfreurungen, sowie grosse Holzheizungen regelmässig in Bezug auf die Luftreinhaltung behördlich kontrolliert. Da auch kleine Holzfeuerungen (Chmeminées, Schwedenöfen, etc.), die nicht richtig betrieben werden, relativ hohe Emissionen verursachen können, müssen seit dem 1. Januar 2009 auch sie alle zwei Jahre kontrolliert werden. (visuelle Kontrolle von Brennstofflager, Feuerung, Russ, Asche usw.) .

Die Aufgabe wurde in den Gemeinden Aarau-Rohr, Biberstein, Küttigen, Densbüren, Asp und Erlinsbach AG dem zuständigen Kaminfegergeschäft P. Tischhauser übertragen.


 

 
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